Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

anbei ein Brief für das neue Verfahren für die Schülerfahrkarten. Ich weise auch gerne auf das Erklärvideo hin:

Olav – Master (post.pro)

Mit freundlichem Gruß Nils Ascheberg

 

Liebe Eltern,
erstmals ab dem Schuljahr 2021/22 wird es für alle Schüler*innen mit Wohnsitz im Kreis
Segeberg ein Online-Verfahren zur Beantragung von Schülerfahrkarten geben. Der
Online-Antrag OLAV steht ab dem 10. Mai 2021 über die Homepage www.ticket-olav.de
allen Antragsteller*innen zur Verfügung.
Bei Antragstellung wird geprüft, ob es sich bei der gewählten Schule um die
nächstgelegene, allgemeinbildende Schule in öffentlicher Trägerschaft handelt und eine
Klasse der Jahrgangsstufen 1-10 besucht wird. Ausgenommen sind grundsätzlich
Schüler*innen, die am Schulort wohnen, es sei denn, der Schulträger hat
Sonderregelungen getroffen.
Wird nicht die nächstgelegene Schule der jeweiligen Schulart besucht, kann eventuell ein
Selbstzahlerbeitrag anfallen. Dieser Betrag wird automatisch bei der Onlineantragstellung
ermittelt.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Eltern/Erziehungsberechtigten oder der/die volljährige(r) Schüler*in stellen den
Antrag online über www.ticket-olav.de
Für das Schuljahr 2021/22 sind die Anträge bis zum 10. Juni 2021 über das Online-
Verfahren zu stellen.
Zu beachten ist, dass bei Antragstellung ein digitales Passbild des/der Schüler(s)*in von
dem Endgerät hochgeladen werden muss.
Wo gibt es weitere Informationen?
Auf der Homepage www.ticket-olav.de sind weitere Informationen unter der Rubrik FAQ
rund um das Schülerfahrkartenverfahren zu finden.
Ansprechpartner:
Bei Fragen wenden Sie sich gerne ab dem 10.05.2021 an die
Schülerbeförderungshotline der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten (montags
und mittwochs zwischen 9:00 – 11:00 Uhr sowie donnerstags zwischen 14:00 –
16:00 Uhr) unter der Rufnummer 04541/888-288.